Heft 3/2003 - Reality Art
Die Besetzung des Iraks durch die Kriegskoalition steht nicht nur für die gewaltsame Durchsetzung einer neuen imperialen Weltordnung, sondern läutet auch das Ende des bestehenden Völkerrechts ein. Zum ersten Mal in seiner Geschichte akzeptierte der Sicherheitsrat eine Okkupation, nachdem seine Mitglieder zuvor die Legalität und Legitimität der militärischen Intervention bestritten hatten. Dies festzustellen, ist
keinesfalls nur eine rein akademische Angelegenheit. Immer wieder betonen Kriegsgegner mit Verweis auf die Statuten der UN-Charta, dass die Vereinigten Staaten sich mit der Invasion vom System der »Kollektiven Sicherheit« verabschiedet hätten. Gegen das »Recht des Stärkeren« müsste die UNO mit ihrer grundlegenden Friedensidee und ihren demokratischen Strukturen gerettet werden.
Historische Entwicklung des Völkerrechts
Viele Kriegsgegner behandeln das Völkerrecht so, als sei es eine Art von Grundgesetz. Man erwartet dann von den Vereinten Nationen, dass sie als »Weltstaat« agieren und die Umsetzung des Rechts nötigenfalls polizeilich sicherstellen. Davon kann aber keine Rede sein. Die UN-Charta ist keine Verfassung, sondern ein Vertrag formal gleichberechtigter Staaten mit einem Minimum an Verhaltensregeln und schwach ausgebildeten Sanktionsmöglichkeiten. Pointiert könnte man sagen, dass das Völkerrecht die internationalen Akteure weniger bindet, als diese eher dazu veranlasst, ihre jeweiligen Handlungsmotive offen zu legen.
Ein historischer Rückblick macht dies deutlich. In dem vergangenen Jahrhundert haben sich zwei Ereignisse auf das Völkerrecht als Rechtsordnung grundlegend ausgewirkt. Der erste große Einschnitt kam mit dem Ende des Ersten Weltkriegs. Damit ging eine Epoche zur Neige, die mit dem Westfälischen Frieden nach dem 30-jährigen Krieg begonnen hatte. In der Abwehr und Beendigung von Religions- und Bürgerkriegen bildete sich damals als politische Einheit der zentralisierte Territorialstaat heraus, der zur tragenden Säule der neuen europäischen Ordnung wurde. Deren Grundstruktur bestand in der Existenz mehrerer sich gegenseitig anerkennender Staaten, welche die außereuropäischen Gebiete in unterschiedlich abgestufte Interventionsräume aufteilten. Das so genannte »Jus Publicum Europeum« hegte zwar den Krieg zwischen den christlichen Staaten ein, der Rest der Welt war jedoch zum Verzehr freigegeben und bedurfte keiner allgemeinen Regelung. Dies begann sich im 19. Jahrhundert zu ändern. Mit der Vorherrschaft von Großbritannien entwickelte sich erstmals ein internationales Rechtssystem, das auf die Erfordernisse des britischen Weltimperiums zugeschnitten war. So verschob sich auch die Unterscheidung von christlichen und nichtchristlichen Völkern zur Unterscheidung von »zivilisierten«, »halbzivilisierten« und »nichtzivilisierten« Völkern. Gegenüber »Halbzivilisierten« bediente man sich zur Herrschaft der Form des Protektorats, während die »Unzivilisierten« als Kolonien behandelt wurden. Diese Form des Völkerrechts sanktionierte die Praxis der Großmächte, nichteuropäische Länder als Objekte der Ausbeutung und Eroberung zu behandeln und erlaubte den Krieg als Mittel zur Durchsetzung nationaler Interessen.
Nach dem Ersten Weltkrieg unternahmen die Siegermächte mit dem Genfer Völkerbund zum ersten Mal den Versuch, ein universelles Instrument zur Regulierung des Friedens und zur Beilegung von internationalen Konflikten zu schaffen. Zum einen postulierte man ein zwischenstaatliches Gewaltverbot, zum anderen galt das Modell der Völkerrechtsgemeinschaft nun für die ganze Menschheit. Gleichwohl wurde das Modell des Protektorats in Form des Mandats nicht aufgegeben. Es gebe Völker, so die Argumentation, die noch nicht imstande seien, sich »unter den besonders schwierigen Bedingungen der heutigen Zivilisation« selbst zu regieren, und dass es eine »heilige Aufgabe« der Zivilisation sei, diese Völker so zu erziehen, dass sie sich selbst leiten können. Diesen Status erhielten die ehemaligen deutschen Kolonien und all diejenigen Gebiete, welche die Entente dem Osmanischen Reich als Beute entrissen hatten. Aus dessen Konkursmasse erschufen die Briten am Reißbrett u. a. den neuen Staat Irak, den sie dann als Völkerbundmandat übernahmen. An die Stelle der offenen Kolonialherrschaft, gegen die es immer wieder zu Revolten und Aufständen kam, trat 1930 ein Bündnisvertrag, der die realen Unterwerfungsverhältnisse schamhaft verschleierte – ganz nach dem Muster jener Knebelverträge, welche die USA um die Jahrhundertwende entwickelt hatten, um in ihrem karibischen und mittelamerikanischen »Hinterhof« für Ruhe zu sorgen. Es handelte sich dabei um ein System von Interventionsverträgen, die die Souveränität der betroffenen Staaten zugunsten amerikanischer Belange erheblich einschränkte.
Den Grundstein zum modernen Völkerrecht legten die Alliierten 1945 mit ihrem Sieg über das faschistische Deutschland und Italien sowie das kaiserliche Japan. In der neuen UN-Charta wurde zum ersten Mal in der Geschichte die souveräne Gleichheit aller Staaten als grundlegendes Prinzip des Völkerrechts anerkannt. Als weitere tragende Säulen der neuen internationalen Ordnung kamen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Gewaltverbot sowie die Pflicht zur friedlichen internationalen Zusammenarbeit hinzu. Die Niederlage der Achsenmächte bedeutet auch den Beginn einer neuen Machtkonstellation: Großbritannien, das in der Zwischenkriegszeit mit den USA eine Art von kooperativer Doppelherrschaft über die Welt ausgeübt hatte, verlor seine herausragende Stellung. Nun standen sich die Supermächte USA und UdSSR gegenüber, die zu Gravitationszentren zweier sich feindselig gegenüberstehender ideologischer Lager wurden. Im Schatten dieser Rivalität verschoben sich auch die Machverhältnisse in der Peripherie. Die in der UN-Charta vorgegebenen Prinzipien des Selbstbestimmungsrechts der Völker hatten die europäischen Staaten nicht daran gehindert, an ihrem alten Kolonialsystem festzuhalten. Es bedurfte erst des Drucks verschiedener Befreiungs- und Unabhängigkeitskämpfe, um dieses finstere Kapitel der alten Weltordnung abzuschließen.
Bei der Verabschiedung der Völkerrechtsordnung waren sich drei Siegermächte darüber einig gewesen, dass sie weder eine Weltregierung mit einer Weltpolizei noch ein System der kollektiven Sicherheit ins Leben rufen wollten. Dies hätte eine grundlegende Einschränkung der staatlichen Souveränität bedeutet, wozu keiner der beteiligten Akteure bereit war. Deshalb verankerte man auch ausdrücklich als wichtigsten Grundsatz die »souveräne Gleichheit aller ihrer Mitglieder« in der UN-Charta. Die Vereinten Nationen stellten lediglich einen Kooperationsrahmen für die Supermächte dar, mit gewissen legitimierenden Mitwirkungsmöglichkeiten der jeweiligen Gefolgsstaaten. Gleichzeitig dient das Veto-Recht der Großmächte – also jedem Ständigen Mitglied des Sicherheitsrates – dazu, eine Instrumentalisierung der internationalen Organisation durch eine gegnerische Koalition von Staaten zu verhindern.
Demokratie und Souveränität
Der »Klub« der Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates lässt sich als eine Art von Dealveranstaltung verstehen. Sind in bestimmten Konflikten die Interessenssphären einer Großmacht tangiert, versucht diese ein ausgeweitetes Mandat des Sicherheitsrates zu erlangen, um damit ihre Ordnungspolitik zu legitimieren und auch finanzieren zu lassen. Bei der Überwachung der Abrüstung des Irak durch ein Nebenorgan des Sicherheitsrates handelte es sich beispielsweise im Kern um eine ordnungspolitische Aktion der USA mit Unterstützung oder Duldung der anderen Staaten. Lange Zeit bevorzugten die USA das multilaterale Instrument der UN, da sie gewissermaßen unter der Maske der Vereinten Nationen ungehindert agieren konnten.
Diese Praxis verweist auf ein grundsätzliches Legitimationsdefizit der UN-Strukturen. Folgt man den Thesen von Jacques Derrida in seinem neuen Buch »Voyous«, dann verbinden die Vereinten Nationen in ihrem Aufbau die widersprüchlichen Prinzipien von Demokratie und Souveränität: Auf der einen Seite soll die UNO den Gedanken einer Weltdemokratie repräsentieren, in der alle Staaten gleichberechtigt vertreten sind. Doch damit die Demokratie umgesetzt werden kann, benötigt sie ein Organ der Machtausübung. Dies ist der Sicherheitsrat, der eine Verletzung des Friedens feststellt und gegebenenfalls durch den Einsatz von Waffengewalt das internationale Recht wiederherstellt. So verbietet der Artikel 51 der Charta das individuelle oder kollektive Recht der Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff, bis der Sicherheitsrat die »erforderlichen Maßnahmen getroffen hat«. Diese Klausel hat den Großmächten als Ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates eine entscheidende Vorrangstellung über die Politik der UNO eingeräumt, die zu weitreichenden Konsequenzen führen: Da »der Stärkere immer recht hat«, unterliegt das internationale Recht den militärischen und ökonomischen Kräfteverhältnissen, mithin der Hierarchie der Macht. Das Recht des Stärkeren prägt bereits die begriffliche Architektur der Charta. Zunächst schreibt sie das demokratische Mehrheitsprinzip, die Abstimmung in der Generalversammlung, die Wahl des Generalsekretärs vor. Neben der Demokratie gilt das Prinzip der Souveränität: Einerseits kommt sie jedem Staat zu, aber damit die Souveränität der UNO wirksam werden kann, berücksichtigt die Charta – willkürlich, ohne es zu rechtfertigen zu können – zugleich die Vormachtstellung der Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats. Diese beiden Prinzipien, Demokratie und Souveränität, sind nach Derrida untrennbar miteinander verbunden und gleichzeitig miteinander unverträglich. Um dem Recht zur Verwirklichung zu verhelfen, verlangt die Demokratie die Herrschaft eines Volkes, in diesem Fall eines globalen Demos. Sie erfordert demnach eine souveräne Macht, die stärker ist als alle anderen Mächte auf der Welt. Wenn nun aber die Schaffung dieser Macht dazu dient, die weltweite Demokratie zu repräsentieren und zu schützen, übt sie zugleich Verrat an ihr und bedroht sie, indem sie sich gegen die Demokratie immunisiert. Das, worüber die »Völkergemeinschaft« Stillschweigen bewahrt, ist die Tatsache, dass es keine Souveränität ohne Gewalt gibt, ohne die Gewalt des Stärkeren, deren Rechtfertigung – als Recht des Stärkeren – darin besteht, alles zu überwältigen. Der Machtmissbrauch des Sicherheitsrats bzw. jener Großmächte, die dessen ständige Mitglieder sind, ist somit diesem Organ strukturell inhärent.
Doktrin der Dominanz
Seit dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch der Sowjetunion gilt die Suprematie der USA als abgesichert. Angesichts dieser historisch einzigartigen Lage tendierte die amerikanische Außen- und Sicherheitspolitik immer stärker dazu, nicht auf multilaterale Übereinkünfte, sondern auf eine schlichte Überwältigung rivalisierender oder störender Mächte zu setzen. Interventionen im Stil des Dritten Golfkrieges werden zur Grundlage der Politik erklärt, nicht zuletzt um damit den Verbündeten und potentiellen Konkurrenten die Vormachtstellung der USA nachhaltig zu demonstrieren. Die militärische Hegemonie soll ein »Surplus« in der Sphäre der Ökonomie und der Politik einfahren.
Der Dominanzanspruch wird mit dem Kampf gegen die »Schurkenstaaten« legitimiert. Bereits unter Präsident Clinton hatte der damalige Verteidigungsminister angekündigt, dass die Vereinigten Staaten bereit seien, gegen solchen Länder einseitig – also ohne vorherige Zustimmung der UNO oder des Sicherheitsrats – militärisch zu intervenieren, wann immer ihre vitalen Interessen auf dem Spiel stünden. Unter vitalen Interessen verstand er »den ungehinderten Zugang zu Schlüsselmärkten, Energievorkommen und strategischen Ressourcen« sowie alles, was von US-Instanzen als ein derart vitales Interesse deklariert werde. Um also – so eine weitere These von Derrida – einen Grund zu haben, einen beliebigen Staat zu schwächen oder zu zerstören, dessen Politik diesem Interesse entgegensteht, genügt es folglich, dass die USA ein solches Handeln aus »vitalem Interesse« für geboten halten. Zur Rechtfertigung dieses Rechts des Stärkeren wird der als bedrohlich oder lästig empfundene Staat zum Schurkenstaat gestempelt. Dazu passend haben die USA auch eine neue Präventionsstrategie entwickelt: Da es außerhalb militärischen Eingreifens keine Möglichkeiten gebe, Diktatoren und Terroristen von Angriffen auf die USA abzuhalten, sei man dazu befugt, in Zukunft vorbeugend zu handeln. Bereits in der Vergangenheit hätte das Völkerrecht vorbeugende Angriffe häufig als gerechtfertigt betrachtet, wenn eine unmittelbare Bedrohung vorgelegen habe. Dies müsse nun an die »Fähigkeiten und Ziele unserer heutigen Feinde« angepasst werden. Staatliche Souveränität könne nicht den Schutz für Terroristen und Schurkenstaaten bedeuten.
Geopolitik
Für den Irakkrieg wurden von der amerikanischen Regierung gegenüber der Weltöffentlichkeit zunächst die vollständige Beseitigung der Massenvernichtungsmittel, dann die Unterbindung terroristischer Aktivitäten und schließlich die Herstellung von demokratischen Verhältnissen ins Feld geführt. Jenseits solcher Vorgaben sind seit langem in dieser Region zwei vitale Interessen für die Vereinigten Staaten von Bedeutung: Das ist zum einen die Sicherheit Israels und zum anderen der garantierte Zugang des Westens zu den Ölfeldern und In Zusammenhang damit, die Verhinderung der Kontrolle feindlicher Mächte über die Ressourcen in der Region.
Zwar verfügten die USA schon seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges über einen großen Einfluss in der Golfregion, aber erst mit dem Rückzug der Briten zu Beginn der siebziger Jahre begannen sich die Vereinigten Staaten dort stärker zu engagieren. Im Mittelpunkt der US-amerikanischen Außenpolitik stand zunächst das Ziel, den wachsenden Einfluss der Sowjetunion in diesem geostrategisch zentralen Raum einzudämmen und gleichzeitig die Erdölversorgung der kapitalistischen Weltmärkte abzusichern. Diese Strategie verfolgte die USA nicht mit Hilfe einer direkten Truppenpräsenz, sondern durch den Aufbau regionaler Vasallen. Während das feudale Saudi-Arabien die Rolle zugewiesen bekam, den Erdölmarkt stabil und preiswert zu halten, rüstete man die Diktatur des persischen Schahs Reza Pahlewie zur militärischen Regionalmacht auf. Mit der islamischen Revolution von 1979 ging dieser wichtige Vorposten für die Amerikaner verloren. Da Saudi-Arabien aus politischen und militärischen Gründen für die Rolle der neuen Regionalmacht nicht in Frage kam, sah man sich dazu genötigt, auf direkte Herrschaftsformen zurückzugreifen. Deshalb wurden noch unter Präsident Jimmy Carter die politischen und logistischen Voraussetzungen für eine dauerhafte amerikanische Militärpräsenz in der Golfregion gelegt.
Die parallel dazu entwickelte Kooperation mit dem Saddam-Regime endete abrupt mit dem Einmarsch irakischer Truppen in Kuwait. Der Zweite Golfkrieg stand vor allem unter der Vorgabe der USA, jede Herausforderung ihrer dominanten Position mit allen Mitteln zurückzuweisen. Ein neues ordnungspolitisches Konzept war damit noch nicht verbunden. Vielmehr setzte die amerikanische Außenpolitik auf die Strategie der »doppelten Eindämmung«, mit der sowohl der Irak wie auch der Iran geschwächt und isoliert werden sollte. Die Tatsache, dass zu dieser Zeit Demokratie und Menschenrechte in der US-Nahostpolitik keine Rolle spielten, hing auch mit der Sorge über das Erstarken islamistischer Kräfte zusammen. Demokratische Prozesse in der Region mussten aus amerikanischer Sicht vielmehr strikt unterbunden werden, da sonst in einigen Ländern mit einer »grünen« Machübernahme zu rechnen war.
Im Fall des Iraks hatten die USA lange Zeit auf einen internen Machtwechsel gesetzt. Als im Gefolge des »11. Septembers« Saudi-Arabien in den Verdacht geriet, enge Beziehungen zum militanten Islamismus zu unterhalten, glaubte die USA, es sich nicht mehr leisten zu können, noch einen dritten Bauern auf dem Schachbrett der Golfregion zu verlieren. Daher die Versuchung, unter fadenscheinigen Vorwänden den Irak zu besetzen, um die Region wieder in den Griff zu bekommen und damit die Kontrolle über das strategisch bedeutsame zu sichern. Den Vereinigten Staaten geht es vor allem um die monopolartige Regulation des globalen Energiesektors, mit dem Ziel, diese Position ökonomisch wie machtpolitisch zu instrumentalisieren. Zum einen soll durch Niedrigpreise zu Lasten der Produzenten die latente Überproduktion aufrechterhalten und damit der Energiehunger der OECD-Welt weiterhin kostengünstig gestillt werden. Zum anderen dient die Sonderstellung der USA dazu, große Energieverbraucher-Staaten wie die EU, Japan, China und Indien bei allen künftigen Fragen der internationalen Politik noch stärker als bisher vom amerikanischen Wohlwollen abhängig zu machen. Gerade China, von den USA als wichtigster zukünftiger Konkurrent und Rivale ausgemacht, importiert einen wachsenden Teil seines steigenden Öbedarfs aus der Region am Persischen Golf. Diese Doppelstrategie, in der Vergangenheit durch die Blockkonfrontation zwischen den USA und der SU überdeckt, bildet ein zentrales Element der amerikanischen Außenpolitik.
Die demokratische Mission
Seit dem »11. September« gelten für die Bush-Adminstration aber auch »Demokratie« und liberale Marktwirtschaft« als zentrale Elemente einer wirksamen Sicherheitspolitik. Mit deutlichem Bezug auf das Programm des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson von 1918 (»To make the world safe for democracy«) wird der Entwicklung »offener Gesellschaften« eine hohe Priorität eingeräumt. Alle Regionen, die nicht mit der von der amerikanischen Wirtschaft dominierten Globalisierung verbunden seien, so führende Intellektuelle der USA, stellten aufgrund ihrer Armut und Rückständigkeit, ein eindeutiges Sicherheitsrisiko und damit potenziell einen Fall für die Streitkräfte dar. Gerade der islamisch geprägte Greater Middle East leide unter einer Krise der Regierbarkeit, die mit der Unfähigkeit seiner Staaten einhergehe, »die Herausforderungen der Moderne« zu bewältigen.
Das traditionelle Bild Amerikas von sich selbst basiert auf der grundlegenden Annahme, dass eine einzigartige Kombination von wirtschaftlicher Macht und moralischer Stärke das Land befähige, die Feinde von Frieden und Fortschritt unter Kontrolle zu halten und eine bessere Welt zu schaffen.
Tatsächlich muss man anerkennen, dass die Politik der Vereinigten Staaten, vor allem was den Kolonialismus anbetrifft, historisch sich erheblich von den europäischen Mächten unterschiedet. Im Mittelpunkt stand für lange Zeit die »Landnahme« des angeblich offenen und unbegrenzten nordamerikanischen Raums, die auch eine damit verbundene »Frontier«- Mentalität hervorbrachte. Die USA galt als die »fortschrittlichste« Gesellschaft der Erde, deren Bürger – im Gegensatz zu den »Ureinwohnern«, die man der Flora und Fauna zurechnete –Grund und Boden richtig zu gebrauchen wussten. Auf längere Sicht würden die Gesetze der »politischen Gravitation« die anderen Völker dem amerikanischen System zuführen. Die Behauptung, die Expansion der Vereinigten Staaten habe den »Bereich der Freiheit erweitert«, wurde in vielen Varianten formuliert und exekutiert. Allerdings gab es die Verknüpfung von politischem Messianismus und imperialer Expansion historisch in den unterschiedlichsten Ausprägungen: einmal eher liberal und weltoffen, ein andermal reaktionär und fundamentalistisch. Auch heute ist der offen aggressive Sendungsglaube eher das Credo einer neo-konservativen Minderheit. Doch es handelt sich um eine einflussreiche Minderheit, die jetzt die Grundlagen der amerikanischen Politik bestimmt. Für die Neokonservativen ist der Krieg ein wesentlich organisierendes Prinzip, der nicht nur die amerikanische Vorherrschaft sichert, sondern den betroffenen Nationen auch Demokratie und Menschenrechte beschert. Damit setzt sich aber ein globales Imperialmodell durch, das gänzlich auf der Logik der permanenten militärischen Intervention basiert und die politische und soziale Dimension der Konflikte negiert. Dieser sich abzeichnende Selbstlauf des Krieges wird die westlichen Demokratien grundlegend verändern.